Der Verein und die E-Rechnung

E-Rechnung für gemeinnützige Vereine: Wichtige Änderungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Neuerung für gemeinnützige Vereine in Kraft: die Pflicht zur elektronischen Rechnung, kurz E-Rechnung. Diese Änderung betrifft sowohl den Empfang als auch das Ausstellen von Rechnungen und bringt einige Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von herkömmlichen digitalen Rechnungsformaten wie PDF dadurch, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Daten nach EU-Norm) erstellt wird[2]. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche, was den gesamten Rechnungsprozess effizienter und transparenter gestaltet[1][3].

Pflichten für gemeinnützige Vereine

Alle gemeinnützigen Vereine, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz, müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten[1][5]. Dies bedeutet, dass Vereine die technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme einer E-Rechnung schaffen müssen, was in der Regel eine entsprechende Software erfordert[7].

Ausstellung von E-Rechnungen

Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten unterschiedliche Regelungen:

  1. Vereine, die als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten, müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen, wenn sie Leistungen für andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen[1][2].
  2. Für Vereine mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro im Vorjahr gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Sie dürfen bis dahin weiterhin Papierrechnungen oder einfache elektronische Rechnungen (z.B. PDF) ausstellen[3][5].

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt einige Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht:

  • Bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG
  • Bei Rechnungen unter 250 Euro
  • Wenn Rechnungsempfänger oder -ersteller nicht im Inland ansässig sind[2][7]

Vorbereitung auf die E-Rechnung

Vereine sollten sich frühzeitig mit der Umstellung befassen und geeignete Software-Lösungen implementieren. Für den Empfang von E-Rechnungen reicht grundsätzlich ein E-Mail-Postfach aus, jedoch ist eine spezielle Software für die Verarbeitung unerlässlich[4][5].

  1. Ab 1. Januar 2025 müssen alle gemeinnützigen Vereine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  2. E-Rechnungen sind maschinenlesbare Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format.
  3. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten je nach Vereinsgröße und -umsatz unterschiedliche Fristen bis spätestens 2028.
  4. Es gibt Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht, z.B. für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro.
  5. Vereine müssen rechtzeitig die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen schaffen.


Literatur-Nachweise und weiterführende Links:
[1] https://vereinsplaner.de/c/e-rechnung-fuer-deutsche-vereine
[2] https://www.weko-respond.de/images/SRS_eRechnung_ab_2025.pdf
[3] https://www.sportbund-rheinland.de/news-center/newsdetails/Die%20E-Rechnung%20wird%20ab%2001.01.2025%20auch%20f%C3%BCr%20gemeinn%C3%BCtzige%20Vereine%20Pflicht-3786
[4] https://www.hausdesstiftens.org/die-e-rechnung-ab-2025-pflicht/
[5] https://www.vereinsticket.de/neuigkeiten/einfuehrung-der-e-rechnung-ab-2025-das-muessen-vereine-beachten
[6] https://www.skala-campus.org/artikel/e-rechnung-pflicht/
[7] https://fzf.de/e-rechnung-betrifft-auch-vereine/
[8] https://www.solidaris.de/aktuelles/die-e-rechnung-kommt-das-sollten-gemeinnuetzige-organisationen-wissen
[9] https://vereinsknowhow.de/newsletter/471.pdf
[10] https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/e-rechnungspflicht-fuer-vereine
[11] https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/e-rechnungen-wissen-was-richtig-ist/

90 Jahre Kleingartenanlage „Erholung“ in Förderstedt

Die Kleingartenanlage „Erholung“ e.V. Förderstedt feierte vor einigen Tagen seinen 90. Geburtstag. Grund genug für den Vorstand, einen Festnachmittag zu organisieren.

Als Gäste kamen unter anderem der Ortsbürgermeister von Förderstedt und Vorsitzender des Stadtrates der Stadt Staßurt, Peter Rotter und der Vorsitzende des Regionalverbandes der Kleingärtner Staßfurt, Ingo Knabe.

„Der Zusammenhalt und das freundliche Miteinander zwischen den Gartenfreunden ist der gute Geist der Anlage“, so beschrieb Matthias Voigt in seiner Eröffnungsrede den Verein. „Und ja, Leerstand und das zunehmende Alter der Gartenfreunde ist auch in unserem Verein ein Problem.“

„Natürlich kommt man, wenn man eingeladen wird, nicht mit leeren Händen“ meinte Ingo Knabe. Er zeichnete den Verein mit der Ehrenschleife des Regionalverbandes der Kleingärtner aus und ließ es sich nicht nehmen, auch langjährige und verdiente Pächter und Kleingärtner auszuzeichnen.

Tag der Regionen 2024

Auf dem diesjährigen „Tag der Regionen 2024“ in der Salzstadt Staßfurt waren auch wieder die Kleingartenvereine der Region Staßfurt und Umgebung vertreten. Der Regionalverband als Interessenvertreter der organisierten Kleingärtner hatte einen Stand eingerichtet und informierte über die vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung von Gartenkräutern, vom Projekt „Schulgarten“ in Löderburg und hatte für die kleineren „Gartenfreunde“ eine Bastelstraße mit handbemalten Blumentöpfen und Kressesamen im Angebot.

Natürlich durfte auch die Verkostung von Kartoffeln mit einem Kleks Kräuterquark nicht fehlen. Viele interessierte Besucher informierten sich am Stand des Regionalverbandes über Gartenthemen, von der Pacht, der Schulung von Kleingärtnern im Verein und auch über die Zukunft des Kleingartenwesens in Staßfurt und Umgebung.

Gekrönt wurde die Veranstaltung mit der Auszeichnung von langjährigen Pächtern und verdienten Gartenfreunden auf der Festbühne.
Wir bedanken uns bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die tatkräftige Unterstützung beim Auf- und Abbau sowie der Ausgestaltung des Standes.